Herzlich Willkommen bei www.eu-fahrschule.net
In 2 Wochen wieder Mobil
Ihnen wurde der Führerschein entzogen?? aber Sie wollen trotzdem in Deutschland Auto fahren und dies auf legalem Weg ohne MPU,
oder sind Sie Führerscheinneuling und möchten eine Fahrerlaubnis zum Festpreis erwerben.
Wir bieten Fahrschullehrgänge in Polen Stettin,20 km von der Ostseeküste entfernt für Führerscheinklassen A1, A, B, C, C+E, D an.Wir verfügen über eigene Schulfahrzeuge für alle Führerscheinklassen und einen Unterrichtsraum im Stadtzentrum von Stettin. Der Unterrichtsraum ist mit neuster Unterrichtstechnik und erforderlichen Arbeitshilfen ausgestattet. Unser Verkehrsübungsplatz ist ebenfalls zentral gelegen. Unsere hochqualifizierten Fahrlehrer sorgen für angenehme und stresslose Atmosphäre beim Unterricht. Sie erhalten von uns einen Rund-um-Service, von der Erstberatung bis hin zur Führerscheinprüfung und der Betreuung durch deutschsprachiges Fachpersonal.
Achtung
Wir bieten zurzeit keine Kurse für Deutsche und andere EU-Bürger in der polnischen Fahrschule an. Mit der Neufassung 3 Eu-Führerschein-Richtlinie, neue Bestimmung innerhalb der EU ist es zurzeit nicht zu empfehlen den Führerschein in polen oder Tschechien zu machen. Sie müssen einfach zu lange auf ihren Eu Führerschein warten in der Regel liegt die Führerscheinaushändigung momentan bei Minimum 185 Tage und bis zu 550 Tage das ist nicht akzeptabel. Führerscheine die nach dem 19.01.2009 erworben werden, bei diesem entfällt die Annerkennungspflicht für die deutschen Behörden, wenn die Fahrerlaubnis in Deutschland entzogen worden war, und eine MPU gefordert wird. Polen, Tschechien und auch aller anderen EU Ländern können die Ausgabe von EU Führerscheinen an deutsche Bürger mit MPU Auflage verweigern. Wir empfehlen den Führerschein außerhalb der EU spricht Ukrainer neu zu erwerben Aushändigung erfolgt sofort und nicht Europäische Führerscheine sind 185 Tage innerhalb der Eu gültig. Umschreibung einer nicht europäischen Fahrerlaubnis dauert zwei Wochen in einen EU Führerschein und somit sind sie sofort wieder im besitz einer Eu Fahrerlaubnis, sie unterliegen hier auch nicht der Neuregelung 3 Eu-Führerschein-Richtlinie.
Alle Führerscheinklassen zum Festpreis
Versteckte Kosten gibt es bei uns nicht! Alle Führerscheinpreise beinhalten sämtliche Gebühren inklusive Anmeldung für Bürgerkarte ( 185 Tage Regelung ) und sind absolute Festpreise. Wir garantieren Ihnen ein höchstes Maß an Legalität, Service und Ehrlichkeit sowie ein gutes und gerechtes Preis- / Leistungsverhältnis. Denn nichts ist uns wichtiger als die Zufriedenheit unserer Kunden.
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Rechtsberatung für unsere Kunden
Unsere langjährig mit dem EU-Führerschein-Recht befassten Anwälte informieren Sie gern über die rechtliche Situation.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Zipper & Collegen in Schwetzingen beraten die Mandantschaft in nahezu allen Rechtsgebieten.
Hochqualifizierte und spezialisierte Rechtsanwälte stehen sowohl den unternehmerischen Mandanten, wie auch Privatpersonen zur Seite.

Rechtsanwälte Zipper & Collegen
Carl-Benz-Straße 5
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Führerschein-Tourismus rechtens
Deutschland unterliegt im Kampf um ein Verbot erneut vor Gericht
Berlin - Im Kampf gegen den europäischen Führerschein-Tourismus hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg eine dritte Niederlage einstecken müssen. Bereits am 28. September entschied der EuGH erneut, dass ein in einem anderen EU-Mitgliedsstaat erworbener Führerschein ohne Bedingungen anerkannt werden muss.
Hintergrund des Urteils ist ein Strafverfahren am Oberlandesgericht München gegen Stefan Kremer wegen Fahrens ohne Führerschein: Kremer wurde bereits vor zehn Jahren in Euskirchen die Fahrerlaubnis nach wiederholten verkehrsrechtlichen Verstößen entzogen. Daraufhin erwarb Kremer 1999 eine Fahrerlaubnis in Belgien. Seitdem stand er insgesamt fünf Mal wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein vor Gericht, zuletzt in München. Das dortige Oberlandesgericht forderte deshalb eine Vorab-Entscheidung vom EuGH.
Voraussetzung für die Gültigkeit von EU-Führerscheinen ist gemäß EuGH, dass es im Inland keine Sperrfrist zum Erlangen des Führerscheins gibt. Auch das Überprüfen der Fahreignung nach Entzug der Fahrerlaubnis - in Deutschland ist dies die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) - ist für eine Neuerteilung nicht erforderlich, so die EU-Richter (Rechtssache C-340/05, veröffentlicht am 14.11.2006). "Wir sind nicht erfreut über die erneute Entscheidung gegen uns", sagte ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums. "Wir hoffen, dass in dem anhängigen vierten EU-Verfahren im Mai 2007 endlich der Rechtsmissbrauch durch den Führerschein-Tourismus beendet sein wird.
